
Familienberatung Nordenham
Willkommen in der AWO Beratungsstelle der AWO für Kinder, Jugendliche und Eltern mit Praxis für Sprachtherapie in Nordenham
Wir bieten Ihnen Hilfe und Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von familiären Problemen. Gemeinsam finden wir einen Weg, um mit Schwierigkeiten besser umgehen und neuen Mut fassen zu können.
Unser Beratungsangebot richtet sich gleichermaßen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Wir bieten unsere Leistungen an zwei Standorten an: Brake und Nordenham.
Sie können bei familiären Konflikten und Partnerschaftsproblemen in unsere Beratungsstellen kommen. Auch bei schulischen, emotionalen und sozialen Schwierigkeiten sind wir Ihr Ansprechpartner. Ebenso können Lern- und Leistungsstörungen zu Bedarf an Beratung und Therapie führen.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen und finden Wege zur Überwindung der Probleme, die den Alltag erschweren. Wir hören zu und beraten in einem fairen Austausch mit viel Verständnis.
Hansingstraße 19
26954 Nordenham
Sprechzeiten
Wenn Sie sich beraten lassen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin mit uns.
Anmeldezeiten
Die telefonische Anmeldung nimmt unser Sekretariat gern entgegen.
Sicherer E-Mailverkehr
Für eine anonyme Kontaktaufnahme und einen sicheren Mailverkehr ist die einmalige Registrierung mit einem frei wählbaren Nutzernamen und einer gültigen Emailadresse notwendig.
Um nach der erfolgten Registrierung mit uns in Kontakt bleiben zu können, loggen Sie sich bitte ein.
Unser Angebot
- Erziehungs- und Familienberatung
- Partnerschafts-/Trennungs- und Scheidungsberatung
- Kinderschutzberatung
- Beratung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern
- Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
- Beratung in Fragen von Sexualität, Verhütung und Familienplanung
- Praxis für Sprachtherapie
Gesichert wird die hohe Qualität und Professionalität der Angebote von unseren fachkundigen Sozialpädagogen, Psychologen und Sozialarbeitern.
Kosten und Finanzierung
- Unsere Angebote sind kostenfrei. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht ein Anspruch auf Erziehungs-, Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern.
Vetrauen Sie uns!
- Die Grundlage für Ihr Vertrauen in uns ist unsere Schweigepflicht, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher werden alle Gesprächsinhalte vertraulich behandelt. Wenn Sie es wünschen, können Sie unsere Leistungen auch anonym in Anspruch nehmen.

Kinderschutzberatung
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern stehen, einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch speziell geschulte Fachkräfte.
Diese Beratung bieten wir im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis Wesermarsch an.
Wenn Sie besorgt um das Wohl eines Ihnen anvertrauten Kindes sind, können Sie sich an uns wenden und einen Termin für eine kostenlose Fachberatung mit einer unserer Kinderschutzfachkräfte vereinbaren.
Trennung und Scheidung
Wir bieten ein Gruppenangebot für Kinder von acht bis elf Jahren zum Thema Trennung und Scheidung an.

Praxis für Sprachtherapie
In der Praxis für Sprachtherapie werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen der Kommunikationsfähigkeit behandelt. Grundlegendes Ziel ist es, diesen Menschen zu helfen, mit ihren sprachlichen Fähigkeiten in ihrem Lebensalltag handlungsfähiger zu werden.
Unsere Logopäd*innen
- erstellen die logopädische Diagnostik
- beraten Betroffene, Eltern, Angehörige und Institutionen
- führen logopädische Therapien durch
- gewährleisten die für die Behandlungen notwendige Zusammenarbeit mit Ärzten, dem Fachdienst für Gesundheit, Schulen und Kindergärten
Sprachstörungen und der Weg zur Behandlung
Wir behandeln folgende Sprachstörungen
- Störungen während der kindlichen Sprachentwicklung
- Probleme in der auditiven Informationsverarbeitung
- Stottern und Poltern
- Mutismus
- Stimmstörungen
- Lese- und Rechtschreibprobleme im Schulalter
- Aphasie und Dysarthrophonie
- Dyspraxien der Mund- und Gesichtsmuskulatur
- LKGS
- Zustand nach Laryngektomien
- Kinder mit besonderem sprachtherapeutischen Förderbedarf in Integrationseinrichtungen
Der Weg zur Behandlung
Für die Diagnostik und Therapie durch unsere Logopäden wird eine ärztliche Verordnung benötigt.
Das Rezept kann ausgestellt werden vom:
- Kinderarzt
- HNO-Arzt
- Phoniater und Pädaudiologen
- Arzt für Allgemeinmedizin
- Neurologen
Ebenfalls kann der Fachdienst Gesundheit durch die Fachberatung Hören und Sprache mit einem Gutachten eine logopädische Therapie einleiten.
Flyer
Unsere Flyer stehen im Downloadbereich zur Verfügung und enthalten umfassende Informationen
Jahresberichte
Unsere Jahresberichte stehen im Downloadbereich zur Verfügung und enthalten umfassende Informationen
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